Gehwegreinigung und Winterdienst durch unsere Spezialisten
Als renommierte Reinigungsfirma bieten wir Ihnen eine professionelle Gehwegreinigung und einen zuverlässigen Winterdienst an. In den Frühjahrs- und Sommermonaten sowie in der Herbstzeit zählen auch die Unkrautfreihaltung, Laubreinigung und allgemeine Graureinigung dazu.
Sämtliche Arbeiten werden in vertraglich festgelegten Intervallen durchgeführt. Wir beschäftigen ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal und verfügen über einen modernen Maschinenpark.
Nachfolgend haben wir die Bereiche aufgeführt, die im Rahmen der Gehwegreinigung von uns gesäubert werden:
- Hauseingänge
- Treppen
- Parkplätze
- Einfahrten
- normale Gehwege
Des Weiteren sind wir der richtige Ansprechpartner für den Winterdienst. Wir garantieren Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei der Räumung der betreffenden Bereiche gemäß Gemeindesatzung der jeweiligen Ortschaften. Unser Bereitschaftsdienst verfügt über einen modernen Fuhrpark und kümmert sich um die Schneebeseitigung auf Straßen, Nebenstraßen, Gehwegen, Einfahrten und Treppen rund um die Uhr, einschließlich Aufbringung von Streumitteln – und das zu fest kalkulierten Kosten. Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundene Haftung zu 100 Prozent.
Fragen und Antworten zu Gehwegreinigung und Winterdienst
Was gehört zur Gehwegreinigung?
Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch Blütenblätter. Zudem ist es notwendig, den Bürgersteig gegebenenfalls von Unkraut zu befreien.
Wie oft muss der Gehweg bzw. Bürgersteig gereinigt werden?
Hierfür gibt es keine gesetzliche Mindestverpflichtung. Es muss jedoch so weit wie möglich sichergestellt sein, dass Unfälle vermieden werden.
Wer haftet, wenn man auf Glatteis ausrutscht?
Wer in einen Unfall bei Glätte verwickelt ist, haftet nahezu immer mit. Wird festgestellt, dass der Verkehrsteilnehmer in einer ganz besonderen und unverständlichen Sorglosigkeit gehandelt hat, kann es sogar zu einer alleinigen Haftung kommen. Dies gilt sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer und Autofahrer.
Bis wann muss der Winterdienst gemacht sein?
Hier ist ein sofortiges Handeln nach Entstehen von Eisglätte erforderlich. Bei anhaltendem Schneefall über 20:00 Uhr hinaus oder bei einsetzendem Schneefall, Eis und Glätte nach 20:00 Uhr müssen Sie bis 08:30 Uhr des folgenden Tages räumen und gegebenenfalls streuen. An Sonn- und Feiertagen haben Sie hierfür bis 09:30 Uhr Zeit.
Ist der Winterdienst verpflichtend?
Verrichten müssen Sie den Winterdienst auf jeden Fall. Hierzu sind Sie in Deutschland verpflichtet, sofern Sie Grundstückseigner sind oder Ihnen als Mieter die Streu- und Räumpflicht im Mietvertrag übertragen wurde.
Kompetenz und Erfahrung seit 2011
Ob Gehwegreinigung oder Winterdienst, unser Unternehmen wurde im Jahr 2011 gegründet und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Diese Erfahrung kommt auch unseren Kunden täglich zugute. Lassen Sie sich von unserer Zuverlässigkeit und unseren hervorragenden Leistungen überzeugen.
Wir sind für unsere Kunden im Raum Hildesheim und Hannover unterwegs und werden gerne auch für Sie tätig!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit der Gebäudereinigung JMS OBJEKTMANAGEMENT, Inh. Jeffrey Möwert, in Giesen in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns telefonisch und über das Kontaktformular unserer Internetseite.